Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Anton Dschida (Anschrift wie oben)
Zuständige Erlaubnisbehörde:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main www.frankfurt-main.ihk.de
Information nach EU-Transparenzverordnung (TVO):
Die Nachhaltigkeitserklärung der MIDEMA gem. Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, finden Sie auf der Seite Nachhaltigkeit.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Webdesign & Programmierung: pb-media.de GmbH – Agentur für Web & Print, 32427 Minden
Alle weiteren Bilder, die nicht direkt genannt sind stammen von der lizenzfreien Bilderplattform pixabay.com und vom Fotografen Christian Schwier www.christianschwier.de
Erfüllung des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungs-Vermittler-Rechts vom 19.12.06 und den Folgeänderungen
Status und Stellung:
Makler – tätig immer nur im Auftrag der Kunden
Beteiligungen:
Keine über 10%ige Beteiligung von und an Versicherungsgesellschaften!
Registrierung:
MiAss Assekuranzmakler GmbH
Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 GewO mit der Register-Nr.: D-RVO5-DN1QP-88
Register-Kontaktdaten gem. § 11a der GewO:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main www.frankfurt-main.ihk.de
Registerstelle gem. § 11 a Abs. 1 und § 34 der GewO:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin www.vermittlerregister.info
Versicherungen:
Die gesetzlich geforderte Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung mit der vorgeschriebenen Versicherungssumme wurde gegenüber der Industrie und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld nachgewiesen.
Beratung:
Grundsätzlich erfolgen immer Beratungen des Kunden!
Vergütung:
Die Vergütung erfolgt üblicherweise durch die in den Versicherungsprämien enthaltenen Provisionen, bzw. Courtagen. Auf Wunsch des Kunden kann aber auch eine Vergütung durch Honorar allein oder zusätzlich vereinbart werden.
Protokoll-Pflichten:
Eine festgeschriebene gesetzliche Auflage ist, eine Beratungs- und Dokumentations-Pflicht, d.h.: Besprechungsprotokolle sind zu führen!
Nur für private Kranken- und Pflegeversicherungen:
Ombudsmann – Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
Zusätzliche Informationen im Hinblick auf die Vorschriften zur Auswahl einer hinreichenden Zahl von Versicherungsprodukten: Um den gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, erfolgen vor den Kundengesprächen eingehende Marktrecherchen bei den dem Deutschen Recht unterworfenen Versicherungen dergestalt, dass nicht nur bei den Versicherungen Preis-Leistungs-Vergleiche eingeholt werden, sondern in erster Linie langjährig etablierte Deckungskonzeptanbieter bezüglich deren Angebote, Leistungen und Schadenfall-Einsatz geprüft werden, um Vorschläge für die Kunden zu treffen. Aus dieser Vielzahl von möglichen Produkten erfolgt eine Empfehlung für den jeweiligen Kunden!
Haftungshinweis:
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