Risiko-Lebensversicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung

Ist für den Abschluss einer Versicherung eine Gesundheitsprüfung erforderlich, ist dieser grundsätzlich auch in der derzeitigen Situation möglich. Es müssen die Erkrankungen angegeben werden, die aktuell bestehen oder in den abgefragten Zeiträumen bestanden. Sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt, gibt es diesbezüglich hinsichtlich der Antragsfragen keinerlei Schwierigkeiten. Sofern eine Virus-Infektion besteht, wird der Antrag i.d.R. zurückgestellt; die Prüfung erfolgt, nachdem die Erkrankung überstanden ist.

Wichtig:
Bei bereits laufenden Verträgen besteht uneingeschränkt Versicherungsschutz, wenn der Leistungsfall durch das Corona-Virus ausgelöst wird.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Es ist grundsätzlich möglich, auch für bereits gebuchte Reisen eine Rücktritts- und Abbruchversicherung abzuschließen. Dies muss bis spätestens 30 Tage vor Antritt des Urlaubs erfolgen. Versicherungsschutz besteht für individuelle Verhinderungsgründe, bspw. Erkrankungen.

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